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Hin zu einem neuen Benelux
Hintergrund
Am 1. November 2010 läuft der am 3. Februar 1958 in Den Haag geschlossene Vertrag über die Schaffung der Benelux Wirtschaftsunion (Nederlands Tractatenblad, 1958, 18) aus. Der Beneluxvertrag wird aufgrund des Artikels 99 Abs. 2 jeweils um zehn Jahre verlängert, wenn keine der Vertragsparteien den anderen Parteien eine Kündigung mit einer Frist von einem Jahr hat zukommen lassen.
In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg wurde eine Debatte über die Zukunft des Benelux begonnen. Hierbei soll die Frage beantwortet werden, ob und wie der Benelux hinsichtlich anderer bestehender Strukturen (insbesondere der EU) einen Mehrwert bieten kann und wie sich die politische Organisation Benelux zur Wirtschaftseinheit Benelux verhält. Und es sollen die Funktion des Generalsekretariats in Brüssel, des Beneluxparlamentes und des Beneluxgerichtshofes überprüft werden.
Es ist das Ziel des Komitees Neuer Benelux, die drei Mitgliedsstaaten Belgien, die Niederlande und Luxemburg darin zu unterstützen, einen neuen Benelux-Vertrag abzuschließen. Übereinstimmend wird davon ausgegangen, dass die drei Parteien das Jahr 2009 benötigen werden, um die Inhalte eines neuen Vertrages festzulegen, damit der Abstimmungs- und Unterzeichnungsprozess Anfang 2010 stattfinden kann.
Es scheint nahe zu liegen, den Kern des heutigen Vertrag beizubehalten, jedoch Inhalte, die von der EU überholt wurden, zu eliminieren, bestehende Verträge zwischen den drei Mitgliedsstaaten (wie z.B. polizeiliche Zusammenarbeit, Raumordnung, Umwelt und Verkehr, den Scheldevertrag usw.[1]) zu integrieren und neue Formen der Zusammenarbeit auf Feldern wie Einwanderung, Sicherheit, Energie, Kriminalitätsbekämpfung und politische Zusammenarbeit aufzunehmen.
Herausforderung: Politische Zusammenarbeit
Der letztgenannte Aspekt, die politische Zusammenarbeit, wird von der Stiftung Neuer Benelux besonders hervorgehoben, da hierdurch eine Situation entsteht, in welcher der Benelux im Europäischen Ministerrat genauso viele Stimmen besitzt wie die vier größten Mitgliedsstaaten Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Italien, nämlich 29. (Belgien 12 Stimmen, Niederlande 13 Stimmen und Luxemburg 4 Stimmen). Auf diese Weise könnte der Benelux genauso wie er eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Zusammenarbeit innehatte beispielhaft beim Zustandekommen einer Politischen Union sein, so wie bereits die Wirtschafts- und die Währungsunion entstanden sind. Es wäre dann wünschenswert, dass eine derartige politische Beneluxunion nicht mehr, wie heute noch der Fall, auf einer Adhoc-Basis funktioniert. Diese Zusammenarbeit sollte vielmehr den Charakter eines Vertrages und somit einer Institution erhalten. Die gemeinsamen Abmachungen sollten zumindest auf europäischer Ebene bindend sein, auch für die jeweiligen Nachfolgeregierungen. Es gibt mindestens drei Gründe[2] für eine derartige strukturelle Verstärkung der Zusammenarbeit im Benelux:
1) Drohende Marginalisierung: Erstens die Perspektive der Erweiterung der Europäischen Union: Der Quantensprung von 15 auf 27 oder mehr Mitglieder bedeutet für jeden der heutigen Mitgliedsstaaten eine relative Schwächung der eigenen Position. Die Aussicht, vom Gründungsstaat auf einen beliebigen der dann ca. 27 Mitgliedsländer herabgestuft zu werden, ist gerade für kleinere Länder wie Belgien, die Niederlande und Luxemburg nicht sonderlich attraktiv. Aber auch ohne das Schreckensszenario der Marginalisierung bietet diese Erweiterung genügend Gründe, um mit verstärkter Anstrengung die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zu vertiefen, und sei es nur darum, um in der zukünftig noch bunteren Gesellschaft von Mitgliedsländern der eigenen Stimme Nachdruck zu verleihen.
2) Gegengewicht gegen „die Großen“: Ein anderer Grund liegt in der sich verstärkenden Neigung der großen Mitgliedsstaaten, im europäischen Gesellschaftsspiel die Fäden in die Hand zu nehmen. Eine sichtbarere Rolle dieser Länder ist typisch für die Phase des gegenwärtigen Integrationsprozesses. Das gilt besonders für die sicherheitspolitischen und militärischen Ambitionen der Union. Diese haben angesichts des multilateralen Rahmens, innerhalb dessen sie vorläufig noch realisiert werden müssen, nur Chancen auf Erfolg, wenn die besondere Verantwortung der großen Länder akzeptiert wird. Aber gerade dann kann die Mobilisierung eines einigermaßen effektiven Gegengewichtes mit Hilfe eines gemeinsamen Auftrittes der Benelux-Länder nicht schaden, um eine zu hohe Selbstbezogenheit der „Großen“ zu verhindern.
3) Das Interesse an einer starken gemeinschaftlichen Struktur: Schließlich gibt es die bereits zuvor erwähnte Diskussion über die Zukunft der europäischen Union. Dabei geht es nicht, wie schon mal behauptet wird, um die Verabschiedung eines zwingenden Plans mit dem Endziel der Integration. Auslöser dieser Debatte ist nicht die Frage nach dem politischen Endzustand, sonder die nach der zukünftigen Richtung des Integrationsprozesses. Mit anderen Worten, ein Integrationsprozess, der sich stärker entlang zwischenstaatlicher Richtlinien entwickelt, als innerhalb einer Union auf der Basis von starken gemeinschaftlichen und supranationalen Strukturen. Eine Frage, die doch ganz besonders die kleineren Mitgliedsländer wie Belgien, Luxemburg und die Niederlande interessieren müsste. Im klassischen Fall müssten vor allem die kleineren Länder ein Interesse an einer gleichgewichtigen und vor allem stark gemeinschaftlich geprägten Struktur haben.
Vorteilswahrung für den Benelux
Wenn der Kern des heutigen Benelux-Vertrages beibehalten wird und die Vertragsmodifizierung den Charakter einer Vertragsverlängerung besitzt, würden die Vorteile, die den Beneluxländern unter dem Wortlaut der Ermächtigungsklausel aus Art. 306 des EG-Vertrages zugestanden werden, beibehalten. Diese Klausel eröffnet den drei Benelux-Partnern Möglichkeiten, die anderen Mitgliedsstaaten und regionalen Gruppierungen der Europäischen Union verwehrt bleiben. Zusammen können sie an den europäischen Institutionen vorbei Maßnahmen ergreifen, sogar solche, die innerhalb eines gewissen Rahmens europäischen Regeln zuwiderlaufen, und hiermit ihren jeweiligen Bürgern Vorteile verschaffen, die anderen EU-Bürgern nicht zustehen.[3]
Manifest „Hin zu einem neuen Benelux“
Das Komitee Neuer Benelux ist eine Initiative von Dr. S.W. Couwenburg (emeritierter Professor in Staats- und Verwaltungsrecht der Erasmus Universität Rotterdam), Dr. H. Gysels (emeritierter Professor Biologie und Ökologie der Universität Gent) und Herrn P. van Haute (Honorarbotschafter Brüssel).
Am 15. März 2005 übergab das Komitee das Manifest „Hin zu einem neuen Benelux“ an das Direktorium des Interparlamentären Beneluxrats in Den Haag. Dieses Manifest ist inzwischen von einer Vielzahl[4] führender Wissenschaftler, Politiker und Repräsentanten unterschiedlicher gesellschaftlicher Organisationen unterzeichnet worden. Der Text des Manifestes kann auf der Homepage des Komitees: www.Benelux2010.com nachgelesen werden.
Das Komitee stellt sich die Aufgabe, im direkten Kontakt mit Politikern und Regierungsverantwortlichen die Vorteile eines neuen Beneluxvertrages zu unterstreichen, welcher das Erworbene schützt und sich den Herausforderungen der Zukunft stellt.
Komitee Neuer Benelux
Sekretariat
Tiensevest 90/202
B 3000 Leuven
peedirix@gmail.com
[1] Siehe Benelux-Almanach
[2] Siehe Instituut Clingendaal, Strategic Studies: Prof. J. Rood
[3] Siehe Protokoll vom „De Orde van den Prince“, 11. November 2006
[4] Im Dezember 2009 immerhin rund 500
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